Weg frei für den Ausbau der Kinderbetreuung
Der Bundestag hat das Tagesbetreuungsausbaugesetz beschlossen, nachdem der Bundesrat das Gesetz zunächst gestoppt und Einspruch eingelegt hatte. Mit der Kanzlermehrheit wurde der Einspruch zurückgewiesen, so dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2005 in Kraft treten konnte. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärt dazu:
"Der Weg ist jetzt frei für den Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen. Deutschland wird familienfreundlich. Damit werden wir nicht nur den veränderten Lebensbedingungen von Familien gerecht, sondern richten uns auch nach den Wünschen der Familien: Heutzutage wollen Frauen und Männer Familie und Beruf vereinbaren und unsere Kinder brauchen eine frühe und gute Förderung.
Dafür stellt der Bund den Kommunen jährlich 1,5 Milliarden Euro aus den Einsparungen, die sich durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ergeben, zur Verfügung. Damit hat die Bundesregierung getan, was sie im Rahmen der föderalen Struktur tun kann. Jetzt sind die Länder und die Kommunen gefragt. Dieses Geld liegt bei den Ländern, die Kommunen müssen es einfordern."
Bis zum Jahr 2010 soll das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, ab 2005 die Zahl der Krippenplätze vor allem in Westdeutschland von jetzt 60.000 um 230.000 neue Angebote zu erhöhen und damit den örtlichen Bedarf zu decken.