Geringerer Steuersatz bei Hauswasseranschlüssen?
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom April dieses Jahres besagt, dass nicht nur die Lieferung von Trinkwasser dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegt, sondern dass auch der Anschluss eines Grundstückes an das Wassernetz mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern ist.
Daraus ergeben sich für die SPD einige Fragen an die Stadtverwaltung:
1. Ist der Betriebsleitung des Wasserwerks und auch der Verwaltung dieses Urteil bekannt?
2. Welchen Umsatzsteuersatz legt das Wasserwerk in seinen Rechnungen bei Hauswasseranschlüssen zugrunde?
3. Beabsichtigen Sie, das Urteil des EuGH für Rheinbach umzusetzen?
4. Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Umsetzung?
5. Halten Sie einen Hinweis auf das Urteil in den Rechnungen für Hauswasseranschlüsse für sinnvoll?
„Die Beantwortung dieser Fragen erwarten wir zur nächsten Ratssitzung am 23. Juni,“ ergänzt der finanzpolitische Sprecher Walter Viethen.