SPD-Juristen fordern den Erhalt der öffentlich-rechtlichen Sparkassen
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) NRW lehnt die von der CDU/FDP beabsichtigte Änderung des Sparkassengesetzes NRW ab:
„Mit dieser geplanten Änderung ist der Abschied vom öffentlichen Auftrag der Sparkassen und der Verpflichtung auf das Gemeinwohl programmiert“, so der Landesvorsitzende Dr. Markus Sondermann.
Während bisher die von den Sparkassen erzielten Gewinne für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen, soll dies nach dem Willen der CDU/FDP zukünftig im Ermessen des kommunalen Trägers stehen. Damit gerät die wertvolle und weitgehend unersetzliche finanzielle Unterstützung sozialer, kultureller, sportlicher und sonstiger gemeinnütziger Projekte vor Ort durch die Sparkassen in erheblichem Maße in Gefahr.
Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen als dritte Säule neben den privaten und den Genossenschaftsbanken sind im deutschen Finanzsystem unverzichtbar. Sie bieten – auch durch ihre Verbindung zum örtlichen Gemeinwesen – einen auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und der mittelständischen Unternehmen zugeschnittenen Service. Außerdem garantieren nur die Sparkassen ein Girokonto für jeden Bürger.
Dies darf nicht durch eine Privatisierung gefährdet werden.
„Auch bei diesem vorgelegten Gesetzentwurf ist die ideologische Handschrift der FDP in Richtung Privatisierung nicht zu übersehen – die Belange der Allgemeinheit bleiben auf der Strecke“ so der Landesvorsitzende.