SPD: Informieren statt diffamieren

Freitag, 28.08.2009, 10:09 von Daniel Sandmeier

Die Rheinbacher Sozialdemokraten wehren sich gegen die jüngsten Behauptungen der CDU, dass sie eine „Lügenkampagne“ führen. Das Gegenteil sei richtig, so Folke große Deters (SPD). „Deshalb hat die Union und die FDP sich auch nicht getraut, uns, wie angedroht, vor Gericht auf Unterlassung unserer Aussagen zu verklagen. Wir haben anhand der Ratsunterlagen nachweisen können, dass die CDU/FDP-Koalition am 15.12.2003 im Rat beschlossen hat, für den Durchgangsverkehr an der L 492, der Straße an der die Waldkapelle liegt, eine neue Straße für die Bedarfsplanung anmelden zu lassen, was ja inzwischen auch geschehen ist“, so große Deters. Dass damit die Bedarfsplanung des Landes gemeint ist, sei doch selbstverständlich, denn die Stadt Rheinbach führe einen solchen Straßenbedarfsplan gar nicht. Gravierende Fehler in der CDU-Argumentation findet hingegen der frühere SPD-Ratsherr Gert-Uwe Geerdts. So unterschlage die CDU mit ihrer Behauptung, es sei die damalige SPD-Landesregierung gewesen, die Anfang der 70er Jahre die Entlastungsstraße L 113 (neu) vom Autobahnzubringer nahe Wormersdorf zur L 492 (Landstraße nach Todenfeld) geplant und in den Landesstraßenplan aufgenommen habe, dass zu dieser Zeit in der sozialliberalen Koalition in NRW der FDP-Minister Horst-Ludwig Riemer das Verkehrsministerium in Düsseldorf leitete. Hingegen habe die Rheinbacher SPD Ende der 70er Jahre nach einer Ortsbegehung mit dem damaligen SPD-Minister für Landwirtschaft und Forsten, Diether Denecke, erreicht, dass diese Trasse aus dem Bedarfsplan gestrichen wurde. Ein Pressebericht im Sommer 2003 belegt zudem, dass Herr Beißel (CDU) für eine Südostumgehung durchaus noch Möglichkeiten sah. Zitat: „Deshalb hält er den Bau der schon vor vielen Jahren geplanten L113 neu für denkbar“.
CDU zitiert falschen Beschluss
Falsch sei ebenfalls die Behauptung, dass sich aus dem Beschluss Nr. 696 des Rates vom 15.12.2003 ergebe, „…dass auch die Süd-Ostumgehung nicht gewollt ist.“ Nirgendwo im Beschlussprotokoll finde sich eine Aussage hierzu“, so Geerdts. In diesem Beschluss Nr. 696 heiße es hingegen u.a. „Eine bahnparallele Straße, bzw. Verkehrsführung ist die einzige regionale konfliktarme Lösung, die zu einer Entlastung des bestehenden Netzes beitragen kann.“ Die CDU/FDP-Forderung zur Sicherung der „Freiräume zwischen Wohnbebauung und Wald-grenze im Süden der Stadt…“, sei hingegen in einem anderen Beschluss enthalten.
FFH-Verhinderung gescheitert
Verheimlicht werde auch, dass im Jahre 2000 sowohl die CDU-Fraktion im Rheinbacher Stadtrat als auch der CDU-Kreistagsabgeordnete Heuel versuchten, die Ausweisung des Rheinbacher Stadtgebietes als Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Schutzgebiet zu verhindern. Auf Betreiben der CDU musste die Stadtverwaltung ein 15.000 DM teures Gegengutachten finanzieren. Dieses erwies sich jedoch als Bumerang, bestätigte es doch eindrucksvoll die Schutzwürdigkeit des Stadtwaldes. Einer der maßgeblichen Gründe für den Widerstand der CDU gegen die Ausweisung als Schutzgebiet war, dass sich CDU und FDP die Option einer Umgehungsstrasse durch den Rheinbacher Stadtwald offen halten wollten. So beschlossen sie mit Beschluss 693 am 15.12.2003 die Aufnahme der von der SPD kritisierten Straße durch den Erholungswald in den Integrierten Gesamtverkehrsplan (IGVP) des Landes NRW, obwohl dieser bereits FFH-Schutzgebiet war.
„Wenn die CDU diese Straße nicht gewollt hat, so hätte sie doch entsprechenden Einfluss über den Vorsitzenden der Verkehrskommission des Regionalrates beim RP Köln, den Rheinbacher CDU-Kreistagsvorsitzenden Dieter Heuel nehmen können“, so Geerdts abschließend. Denn die Straßenbedarfspläne würden unter maßgeblicher Beteiligung der Regionalräte als Vertreter der Kommunen erstellt.

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