Land muss Regenwassergebühr an die Stadt zahlen
Einen unverhofften Geldsegen bescherte der Stadt Rheinbach ein Antrag des Wormersdorfer Ratsherrn Walter Viethen (SPD). Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion hatte angeregt, zu überprüfen, ob die Stadt Regenwassergebühren für diejenigen Ortsdurchfahrten auf rheinbacher Stadtgebiet erheben kann, die Landes- und Bundesstraßen sind. Die Verwaltung teilt nun in der Vorlage zum kommenden Hauptausschuss mit, dass er aufgrund dieser Anregung rückwirkend von 2007 bis 2011 den Betrag von 145 572,08 Euro gegenüber dem Landesbetrieb Straßen NRW veranlagen werde. In Zukunft seien Einnahmen von 29 000 Euro pro Jahr zu erwarten. Walter Viethen erläutert den Hintergrund: „Bisher wurden keine Gebühren erhoben, weil die Stadt mit den überörtlichen Straßenbaulastträgern in der Vergangenheit vertraglich vereinbart hatte, dass diese sich an den Baukosten für die Kanäle beteiligten und im Gegenzug von den Gebühren befreit waren. Die Rechtsprechung hat nun zu Recht festgestellt, dass viele dieser Verträge unwirksam sind, weil hier Leistung und Gegenleistung zu Lasten der Kommune in keinem angemessenen Verhältnis stehen“, so Walter Viethen abschließend.