„Bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht privater Abwasserleitungen“

Freitag, 01.03.2013, 10:09 von Daniel Sandmeier

Anlässlich der Änderung des Landeswassergesetzes erklärt Norbert Meesters, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Das neue Landeswassergesetz schafft einen fairen Ausgleich zwischen Grundwasserschutz und Eigentümerinteressen. Wir haben eine bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht privater Abwasserleitungen durchgesetzt. In Zukunft gibt es außerhalb von Wasserschutzgebieten keine Prüfungsfristen. In Wasserschutzgebieten gilt: Besitzer von Privathäusern, die vor 1965 gebaut wurden, müssen bis 2015, alle anderen bis 2020 nachweisen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind.

Wir ermöglichen flexible und auf die örtliche Situation angepasste Lösungen. Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie ihre bestehenden Abwassersatzungen beibehalten, neue Satzungen erlassen wollen oder nicht.

Wir werden selbstverständlich darauf achten, dass soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei eventuell notwendigen Sanierungen von privaten Abwasserleitungen vermieden werden. Um finanzschwachen Bürgerinnen und Bürgern im Bedarfsfall helfen zu können, wird es deswegen ein Investitionsprogramm des Landes mit zinsgünstigen Krediten geben.

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