SPD-Ratsherr Dietmar Danz kritisiert unseriöse Informationspolitik von CDU und FDP
Der Haushalt 2013 und das gesetzlich vorgeschriebene Haushaltssicherungskonzept der Stadt Rheinbach sind von der Kommunalaufsicht für das Jahr 2013 mit Verfügung vom 28.06.2013 nur unter deutlichen Auflagen genehmigt worden. Eine Genehmigung über das Jahresende 2013 hinaus hängt u. a. von der Vorlage der Jahresabschlüsse seit 2009 ab, die die Verwaltungsführung bis heute nicht vorgelegt hat. Hierüber ist bereits ausführlich berichtet worden.
Doch nun erklären CDU und FDP Rheinbach einmütig, dass erst durch ihre Initiative der Kämmerer neben dem Haushalt 2013 auch ein Haushaltssicherungskonzept vorgelegt hätte, das bis 2021 einen strukturellen Haushaltsausgleich vorsehe. „Die Bürgerinnen und Bürger Rheinbachs sind sprachlos, mit welcher Dreistigkeit sich CDU und FDP hinstellen und rechtliche Vorgaben aus der Gemeindeordnung NRW und geltendem Haushaltsrecht als eigene politische Initiative versuchen zu verkaufen“, kommentiert Dietmar Danz, Stellv. Vorsitzender der Rheinbacher SPD und Ratsherr, kopfschüttelnd die Erklärungen von Beißel und Logemann.
„Doch das Abschreiben aus Gesetzen und Verfügungen der Kommunalaufsicht scheint bei CDU und FDP Rheinbach Methode zu haben“, ergänzt Dietmar Danz. Schon vor einem Jahr lehnte die Kommunalaufsicht das Haushaltsicherungskonzept 2012 ab und schrieb beiden Fraktionen deutliche Worte ins Stammbuch. „Und wenige Wochen später fanden sich die Vorgaben der Kommunalaufsicht sehr textnah in einem schlecht gemachten Plagiat getarnt als eigene politische Initiative in einem Ratsantrag wieder“, so der sozialdemokratische Ratsherr.
Auch die Darstellung beider Fraktionen, warum zum jetzigen Zeitpunkt ein inhaltliches Handeln geboten erschien, ist ziemlich absurd. Ein Blick in die Gemeindeordnung NRW erleichtert die Rechtsfindung. Nach § 76 GO NRW ist nämlich die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes nur noch dann zulässig, wenn der Haushaltsausgleich innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren erreicht wird.
Und auch die Begründungen von CDU und FDP für ihr jetziges vermeintlich aktives Handeln sind an den Haaren herbeigezogen und wirken recht sinnfrei. „Abschreibungen auf das eigene Anlagevermögen der Stadt Rheinbach beschreiben den eigenen Ressourcenverbrauch und sind keine Verlagerung einer Aufgabe von der Landes- auf die Kommunalebene“, beschreibt Dietmar Danz die einfachsten kaufmännischen Grundregeln einer kommunalen Finanzordnung. „Für die U-3-Betreuung gab es finanzielle Förderungen durch Bundes- und Landesmittel, die jedoch anscheinend nicht in der gebotenen Nachdrücklichkeit rechtzeitig abgerufen wurden und nun ggf. durch eigene Finanzmittel kompensiert werden müssen. Und dass bei den Schlüsselzuweisungen des Landes ein Soziallastenansatz den Belastungen der Gemeinden im sozialen Bereich stärker Rechnung tragen soll, ist keine finanzielle Umverteilung zu Gunsten der Großstädte, sondern steht im ifo-Gutachten, das die frühere CDU-Landesregierung Rüttgers in Auftrag gegeben hatte und sich nun in der Berechnung der Schlüsselzuweisungen niederschlägt“, so der sozialdemokratische Ratsherr.
„Die Stadt Rheinbach braucht eine verantwortungsvolle und transparente Finanzpolitik, um die unstreitig bestehenden Probleme für die Zukunft zu lösen. Nur auf den kurzfristigen politischen Erfolg und eine Schlagzeile zu setzen ist keine seriöse Politik“, so Dietmar Danz abschließend.