Sechszügigkeit der Gesamtschule muss auf den Weg gebracht werden
In der Schulausschusssitzung am 10. Oktober hat die Stadtverwaltung die Machbarkeitsstudie für die Sechszügigkeit der Gesamtschule vorgestellt, welche die SPD Fraktion beantragt hatte.
Zwei verschiedene Vorschläge mit mehreren Varianten wurden vom Bonner Architekturbüro Beys untersucht und im Ausschuss vorgestellt. Klar ist, dass die Schule weiterhin an den zwei Standorten Villeneuver Straße und Dederichsgraben betrieben werden muss. Dabei wurde deutlich, dass die Flächen für die Außenanlagen langsam knapp werden. Bis zur Schulausschusssitzung im Dezember haben die Fraktionen nun Zeit, über die Vorschläge zu beraten.
Für die SPD-Fraktion ist, unabhängig von den Detailentscheidungen, aber schon heute klar, dass die Sechszügigkeit der Schule zum kommenden Schuljahr 2019/2020 schulrechtlich umgesetzt werden muss, auch wenn bauliche Folgemaßnahmen, die bis zu 11 Millionen Euro kosten können, erst später realisiert werden.
Rheinbacher Kinder sollen in Rheinbach zur Schule gehen können. Damit das dauerhaft erreicht werden kann, muss die Landesregierung zusätzlich das Schulgesetz ändern. Die Sekundarschule muss der Gesamtschule gleichgestellt werden. Rheinbach muss in die Lage versetzt werden, die Swisttaler Schüler, die in der eigenen Kommune die Sekundarschule besuchen können, an der Gesamtschule abzulehnen. Nur dann können wir zukünftig mit einer sechszügigen Gesamtschule jedem Rheinbacher Kind einen Schulplatz in Rheinbach anbieten.