SPD will durch Vorgartensatzung reine Schotter- oder Kiesgärten in Rheinbach verhindern
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr (SUPV) im Januar 2019 bildete sich anlässlich der Behandlung eines Bürgerantrags überraschend gegen das Votum der Verwaltung eine knappe Mehrheit im Sinne des Antragstellers, der stark zunehmenden Tendenz zur Anlage von Kiesgärten in Rheinbach entgegen zu wirken.
Hierzu hat zunächst die Fraktion der Grünen beantragt, solche Gärten als ‚teilversiegelte‘ Flächen zur Erhebung von Abwassergebühren heranzuziehen. Diesen Ansatz hält die SPD-Fraktion in Rheinbach nicht für geeignet, das Anlegen von Schottergärten zukünftig zu verhindern. „Entweder fließt Regenwasser in die Kanalisation, dann sind dafür Abwassergebühren zu zahlen, oder es versickert im Boden, dann sind keine Gebühren zu zahlen. Mit diesem guten Grundsatz, der dem Abwassergebührenrecht zu Grunde liegt, ist eine diffuse ‚Teilversiegelung‘ nicht vereinbar“, meint die SPD-Fraktionsvorsitzende Martina Koch.
Die SPD hat deshalb dem Rat den Entwurf einer Vorgartensatzung zur Beschlussfassung vorgelegt, in dem klar geregelt ist, dass Schotter- und Kiesgärten vor dem Haus gestalterisch unzulässig sind, wenn nicht mindestens 25% der Fläche ordentlich bepflanzt sind und das Regenwasser der gesamten gestalteten Fläche im Boden versickert. „Es muss in Rheinbacher Vorgärten ausreichend Bäume und Pflanzen geben, die Natur- und Klimaschutz fördern“, erläutert Dr. Georg Wilmers, Mitglied im Fachausschuss, das Ziel des Antrags. Vorgartensatzungen gibt es in NRW in vielen Städten, u.a. in Köln, Düsseldorf und Bonn.