SPD-Klage endete ohne Urteil gegen Bürgermeister Raetz
Auch wenn es kein Urteil gibt: Die Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht war inhaltlich begründet. Auch wenn es schwer zu verstehen ist: Die Klage konnte inhaltlich nicht entschieden werden, weil den klagenden Ratsmitgliedern ein individuelles Klagerecht nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung nicht zustehe. Der Versuch des CDU-Bürgermeisters Stefan Raetz unzutreffend aus der Verhandlung zu informieren, spricht für sich. Die Ausführungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung waren eindeutig und hätten bei anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einer deutlichen Rüge geführt. Auch bei dem willkürlichen Alleingang des Bürgermeisters, das für das Pallotti-Areal bestehende Vorkaufsrecht nicht auszuüben, war zwischen den Zeilen die eindeutige Rechtsposition des Gerichts zu erkennen. Wie unsicher der Bürgermeister bei dieser Feststellungsklage war, zeigt sich auch in der Tatsache, dass er für seine rechtliche Vertretung eine teure Anwaltskanzlei auf städtische Kosten beauftragt hat, während die SPD-Ratsmitglieder sich ohne Anwalt rechtlich selbst vertreten haben.
Weitere Informationen finden sich in einem Artikel des General-Anzeigers.